Rat und Tat > Verfügungen und Vorsorgen

Heute schon an morgen denken

Auch wenn es heute noch so weit weg scheint – es gibt sie leider, die Situationen und Momente, in denen wir plötzlich nicht mehr unseren Willen bekunden oder wichtige Entscheidungen treffen können. Das kann durch einen Unfall geschehen oder durch eine schwere Krankheit. Trotzdem braucht es manchmal schnelle Antworten, die aber unsere Angehörigen überfordern können. Es tut auch hier gut, sich schon frühzeitig über ein paar Dinge klar zu werden und diese schriftlich festzuhalten, um sich dann mit einem guten Gefühl wieder dem Leben zuzuwenden. Wir geben Ihnen hier nur einen kurzen Einblick in empfehlenswerte Vorsorgemöglichkeiten, für eine rechtliche Absicherung sprechen Sie bitte mit Ihrem Arzt oder einem Notar.

Heute schon an morgen  denken

Patientenverfügung

Mit der Patientenverfügung bestimmen Sie, wie mit Ihnen in einer Notsituation pflegerisch und medizinisch umgegangen werden soll. Möchten Sie lebensverlängernde Maßnahmen oder lehnen Sie diese ab? Welche Medikation kommt für Sie nicht infrage und wer soll Ihre Belange vor den Ärzten vertreten? Wer nicht? Wie möchten Sie, dass im Falle eines Komas mit Ihnen verfahren wird? Auch Ihre Einstellung zur Organspende können Sie hier festhalten, falls Sie keinen Organspendeausweis (Link der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung https://www.organspende-info.de) haben. Es empfiehlt sich, alle für Sie wichtigen Punkte mit Ihrem Hausarzt zu besprechen.

 

Testament

In Deutschland regelt das gesetzliche Erbrecht die Rangfolge der Erben. Möchten Sie allerdings Ihren Nachlass anders verteilen, als es die Erbfolge vorsieht, braucht es ein handschriftliches Testament, versehen mit Ort, Datum und Unterschrift. Darin können Sie festlegen, wer was zu welchen Anteilen bekommen soll. Den gesetzlichen Erben steht dann nur noch der Pflichtteil zu.

Bitte beachten Sie: In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.

Digitaler Nachlass

Fast täglich bewegen wir uns aus unterschiedlichen Anlässen in der fast grenzenlosen digitalen Welt des Internets – und hinterlassen überall unsere Spuren in Form von persönlichen Daten: Wir bestellen über Online-Shops, erledigen online unsere Bankgeschäfte, sind in Foren angemeldet oder tummeln uns auf Social-Media-Portalen wie Facebook, Twitter oder WhatsApp. Und was passiert mit all diesen Daten nach unserem Tod? Sie leben im Netz weiter, wenn wir nicht vorsorgen. Denn für unsere Hinterbliebenen ist es nicht ohne Weiteres möglich, die Daten zu löschen. Legen Sie am besten eine Liste mit all Ihren Online-Konten und Nutzerdaten sowie Passwörtern an, die Sie gut und sicher aufbewahren und regelmäßig aktualisieren. Geben Sie einer Person Ihres Vertrauens Bescheid, wo im Notfall diese Liste zu finden ist.

Digitaler Nachlass